sind komisch. Da will eine Kundin die Ware zurückgeben, die ein Händler von uns verkauft und geliefrt hat. Der will ihr auch das Geld zurückgeben, daß sie bezahlt hat und zwar bar bei Übergabe des Gerätes.
Sie will es aber erst auf ihr Konto überwiesen haben, bevor sie das Gerät zurückgibt. Begründung: es könnte ja Falschgeld sein, was der Händler ihr in die Hand drückt!
Und weil der Händler nicht weiß, ob er die Ware zurückbekommt, wenn er erst das Geld überweist, bleibt es bei seinem Angebot: Geld gegen Ware.
Dann wendet sie sich an uns und will von uns das Geld. Wir sagen, daß sie sich an den Händler wenden muß. Heute kommt ein Brief, in dem die Kundin droht, zur Staatsanwaltschaft zu gehen, weil man ihr das Geld nicht VORAB geben will.
Leute gibt}s.
Sie will es aber erst auf ihr Konto überwiesen haben, bevor sie das Gerät zurückgibt. Begründung: es könnte ja Falschgeld sein, was der Händler ihr in die Hand drückt!
Und weil der Händler nicht weiß, ob er die Ware zurückbekommt, wenn er erst das Geld überweist, bleibt es bei seinem Angebot: Geld gegen Ware.
Dann wendet sie sich an uns und will von uns das Geld. Wir sagen, daß sie sich an den Händler wenden muß. Heute kommt ein Brief, in dem die Kundin droht, zur Staatsanwaltschaft zu gehen, weil man ihr das Geld nicht VORAB geben will.
Leute gibt}s.
meister_buran - am Montag, 13. Oktober 2003, 12:16 - Rubrik: Tagebuch