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sind komisch. Da will eine Kundin die Ware zurückgeben, die ein Händler von uns verkauft und geliefrt hat. Der will ihr auch das Geld zurückgeben, daß sie bezahlt hat und zwar bar bei Übergabe des Gerätes.

Sie will es aber erst auf ihr Konto überwiesen haben, bevor sie das Gerät zurückgibt. Begründung: es könnte ja Falschgeld sein, was der Händler ihr in die Hand drückt!

Und weil der Händler nicht weiß, ob er die Ware zurückbekommt, wenn er erst das Geld überweist, bleibt es bei seinem Angebot: Geld gegen Ware.

Dann wendet sie sich an uns und will von uns das Geld. Wir sagen, daß sie sich an den Händler wenden muß. Heute kommt ein Brief, in dem die Kundin droht, zur Staatsanwaltschaft zu gehen, weil man ihr das Geld nicht VORAB geben will.

Leute gibt}s.

Netter Link der süchtig machen kann.

http://www.virtual-bubblewrap.com/popnow.shtml

Heute früh war ich gleich beim Finanzamt für eine Bescheinigung zur Lohnsteuer. Das ausgefüllte Formular in der Hand erst Mal ins Service-Center und anmelden. Dann bekommt man eine Art Passierschein und wird in die heiligen Hallen zum Sachbearbeiter vorgelassen.

Warten und dann rein in die Höhle des Löwen. Klopfen nicht vergessen: man möchte ja niemanden schlafend auf dem Schreibtisch überraschen.

Und dann noch die Unterschrift und ein unfreundliches Brummen des buckligen Amtsvorstehers einholen. Fertig!

 

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